Sport- und Pferdewetten
Der Streit um den deutschen Sportwettenmarkt
In Deutschland herrscht seit vielen Jahren politischer und juristischer Streit darüber, ob Sportwetten nur von den staatlichen Lotteriegesellschaften angeboten werden dürfen, oder auch von privaten Unternehmen, die eine Lizenz, z.B. im EU-Ausland besitzen.
Im März 2006 hat das Bundesverfassungsgericht das Sportwettenmonopol in Deutschland für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber zwei Alternativen für eine Neuregelung genannt: Das Monopol kann nur dann Bestand haben, wenn es ausschließlich auf Suchtbekämpfung ausgerichtet ist und damit keine finanziellen Interessen verfolgt werden. Alternativ besteht für den Gesetzgeber die Möglichkeit einer kontrollierten Zulassung privater Sportwettunternehmer.
Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich - mit Ausnahme von Schleswig-Holstein - für den Erhalt des Monopols entschieden und im Dezember 2006 einen neuen Staatsvertrag vorgelegt, der in den nächsten Wochen von den Länderparlamenten ratifiziert werden soll.
Aus Sicht des Verbands Europäischer Wettunternehmer ist der neue Staatsvertrag nach wie vor verfassungswidrig, da mit dem Monopol weiterhin finanzielle Interessen verfolgt werden. Die Länder nutzen die Einnahmen aus Glücksspielen zur Finanzierung der öffentlichen Haushalte und wollen unbequeme Konkurrenz aus dem EU-Ausland vom Markt ausschließen. Dabei gehen sie sogar so weit, das Internet gänzlich zu verbieten.
Der Staatsvertrag verstößt auch gegen Europarecht. Auf der Grundlage des EG-Vertrags, der Unternehmen in Europa eine Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit zusichert, bieten lizenzierte Sportwettanbieter aus diesen Ländern ihre Produkte auch auf dem deutschen Markt an. Dies wird ihnen jedoch überwiegend von den deutschen Gerichten verwehrt. Die Unternehmen wehren sich gegen die Diskriminierung mit dem Verweis auf geltendes EU-Recht. Deutsche Unternehmen, denen in Deutschland eine Lizenz verwehrt wird, haben im internationalen Wettbewerb keine Chance.
Der Verband Europäischer Wettunternehmer setzt auf die zweite Option des obersten deutschen Gerichts: Eine kontrollierte Öffnung des Sportwettmarktes, von der alle profitieren würden. Eine Studie des Münchner ifo-Instituts hat für den Fall der Marktöffnung erhebliche Mehreinnahmen für den Staat prognostiziert, die auch dem Sport zukommen könnten. Die deutsche Volkswirtschaft würde von zusätzlichen Arbeitsplätzen und Investitionen in einen internationalen Wachstumsmarkt profitieren. Im Fall des Monopols muss der Staat Einnahmenverluste hinnehmen, da er sowohl die Werbung als auch den Vertrieb seiner Glücksspielprodukte erheblich beschränken muss. Für den Sport und andere gemeinnützige Einrichtungen stünden in der Folge weniger Fördermittel zur Verfügung.
Für Deutschland und deutsche Unternehmer steht viel auf dem Spiel: Halten die Länder am Monopol fest, verliert Deutschland den Anschluss an einen international wachsenden Markt und die Möglichkeit, daran zu partizipieren. Wir fordern daher gleiches Recht für alle, damit auch deutsche Unternehmen im europäischen Wettbewerb eine faire Chance haben.
Der Fall des Wettmonopols
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